nun ja jeden erwischtes mal unausweichlich
aber man kann die Behörden auch ärgern
zieht einfach beim überweisen der strafe einfach 6 % Skono ab
eiees i Zahlungsverkehr üblich ist
die buchhaltung der Behörde Rotiert wetten!
und ihr habt den "inneren Schweinehund befiedigt
meißt besteht keine gefahr eines mahnverfahrens da die Beträge in der regel zu Niedrig sind
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