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Beitragvon jokele » 31.10.2011, 15:08

nun ja jeden erwischtes mal unausweichlich
aber man kann die Behörden auch ärgern
zieht einfach beim überweisen der strafe einfach 6 % Skono ab
eiees i Zahlungsverkehr üblich ist
die buchhaltung der Behörde Rotiert wetten!
und ihr habt den "inneren Schweinehund befiedigt
meißt besteht keine gefahr eines mahnverfahrens da die Beträge in der regel zu Niedrig sind
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Beitragvon tigi9909 » 31.10.2011, 17:50

Dies hattest Du doch schon vor ein paar Tagen geschrieben? Ähnlich jedenfalls ... :|

http://www.50plus-treff.de/forum/strafz ... l#p1078034
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Beitragvon FagusW » 31.10.2011, 18:38

Langweiliges Hobby, wenn man beim Rotieren nicht zugucken kann.

Mach das doch besser mal an der Supermarktkasse,
wenn die Kassiererin den vollen Einkaufswagen durchgescannt hat, "65 Euro 50" flötet und die Schlange hinter Dir wartet.

Und dann zählst ihr 61 Euro 57 auf die Hand und sagst "Skonto".

Wenn Du dann abends in's Bett gehst, dann weißt Du:

Diesen Tag hast Du gelebt.
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Beitragvon einatmenausatmen » 31.10.2011, 18:44

Fagus
Ich seh Jokele grad, wie sie ihn den vollen Einkaufswagen wieder
ausräumen lassen :D :D :D

Jokele
wenn das eine Befriedigung für Dich ist.... na ja, wenigstens bist ned anspruchsvoll
was heute zu tun ist : einatmen -ausatmen -

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Beitragvon defender » 02.11.2011, 11:02

:) Jokel, bist Du ein Berufsnörgler oder einfach ein Miesepeter?

Was gibt es einem, andere zu ärgern, wobei ich bezweifle, daß sich die Behörde ärgert. Da bekommst Du höchstens eine Nachforderung mit zusätzlicher Bearbeitungs- und Überweisungsgebühr!

:D Wer lacht da dann zuletzt? :D
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