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Beitragvon wildcat » 14.03.2012, 23:56

DerKluge hat geschrieben:2009 habe ich an einem Donnerstag eine Hüftprothese implantiert bekommen. Am Freitagmorgen habe ich auf der Intensivstation das Frühstück verweigert, ebenso - inzwischen auf der Station - das Mittagessen. Stattdessen klagte ich über Leibschmerzen. Keine Reaktion beim Pflegepersonal. Auch das Abendessen habe ich verweigert und weiter über Leibschmerzen geklagt. Am Samstag kein Frühstück gegessen, über Leibschmerzen geklagt. Mittag nichts gegessen, über Leibschmerzen geklagt. Auch kein Abendessen zu mir genommen und weiter über nun starke Leibschmerzen geklagt. Gegen 20 Uhr kam ein Arzt, sah mich an, fragte, ob ich Bauchschmerzen hätte. Dies bejahte ich und er ging. Die Nacht zum Sonntag konnte ich nicht schlafen. Am Sonntagmorgen kein Frühstück, über starke Schmerzen geklagt. Die diensthabende Schwester verpasste mir dann ein Miniklist: "Wenn das nicht reicht, nehmen wir was Größeres." Kurz danach betrat ein junger Arzt in Ausbildung das Zimmer (der Arzt, der am Wochende Blut abnimmt). Er fragt mich, ob ich Bauchschmerzen hätte. Dann verließ er sofort das Zimmer. An der Tür drehte er sich um: "Ich bin gleich zurück. Das verspreche ich Ihnen." Er kam schnell wieder zurück, und kurz darauf betrat ein Arzt das Zimmer. Er untersuchte mich nicht, ordnete aber eine Röntgenuntersuchung an. Ich wurde dann im Rollstuhl zum Röntgenraum gefahren. Im Vorbeifahren sah ich, dass der Arzt im Stationszimmer telefonierte (er forderte einen Krankenwagen an). Ich würde dann geröngt, es wurde eine kurze Ultraschalluntersuchung gemacht und dann brachte man mich ins Zimmer zurück. Wenige Minuten später betrat ein Rettungsassistent das Zimmer, fragte nach mir. Ich wurde dann auf eine Trage geschnallt. Währenddessen packte die Schwester - sichtlich um Neutralität ringend - meine Sachen. Ich wurde dann per Alarmfahrt ins nächste Krankenhaus gebracht. Diagnose: Darmverschluss im Endstatium, Dickdarn mehrfach gerissen und eine schwere Infektion im operierten Oberschenkel. Ich hatte vielleicht noch zwei bis drei Stunden zu leben. In einer stundenlangen Notoperation an diesem Sonntag wurde mir dann das Leben gerettet.

Erst die Hüfte und dann diese heftige OP. Es war eine harte Zeit für mich. Schlimm auch, dass ich im Krankenhaus in nur drei Wochen 14 Kg zugenommen habe.

Und dann 100 Tage künstlicher Darmausgang. Die Zeit war fürchterlich. Nach der Rückverlegung hat sich dann auch noch die OP-Wunde entzündet. Das Loch im Bauch musste dann langsam zuwachsen.

Sowohl die Klinik als auch die Versicherung behaupten, der Vorfall sei schiksalhaft, die Klinik hätte sich vorbildlich verhalten. Deshalb weder Schmerzensgeld noch Schadenserstz.


Und, willst du weiter etwas unternehmen oder sparst du dir deine Kraft?
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wildcat
 
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Beitragvon DerKluge » 15.03.2012, 10:36

wildcat, natürlich lasse ich die Angelegenheit nicht auf sich beruhen. Aber ich habe mit der mir eigenen Gelassenheit zunächst einmal abgewartet, wie sich meine Gesundheit entwickelt. Ich bin sechs Monate später wieder in die Firma zurückgekehrt. Erstmal gaaanz vorichtig. Aber inzwischen bin ich wieder im alten Trott. Es haben sich zwischenzeitlich einige Sachen ereignet. Schwere Koliken beispielsweise, aber diese in einen kausalen Zusammenhang mit den Ereignissen zu stellen, ist schwer möglich. Kann Zufall sein. Aber im Großen und Ganzen geht es mir wieder gut. Bedenken hatte ich auch im Hinblick auf die Hüftprothese. Immerhin hatte ich im direkten Anschluss drei Wochen nahezu Bettruhe. Die Hüfte ist also unbelastet eingewachsen. Aber auch die Prothese macht bis jetzt keine Probleme. Und es sind immerhin drei Jahre vergangen. Nach drei Jahren verjähren auch Ansprüche aus solchen Angelegenheiten. Im Zivilrecht nach drei Kalenderjahren, das Strafrechtrecht drei Jahre nach dem Ereignis. Der strafrechtliche Verjährungstermin war der 29.02.2012. Am 27.02.2012 habe ich bei zwei Staatsanwaltschaften sowohl gegen die Klinik als auch gegen die Versichrung und deren Bevollmächtigte die Einleitung von Strafermittlungsverfahren bean-
tragt; die Aktenzeichen sind mir inzwischen bekannt. Ich habe gleichzeitig beantragt, dass im Strafverfahren sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz festgelegt werden. Eine solche Entscheidung hat jedoch für einen zivilen Rechtsgang letztendlich keine Bedeutung. Man kann zufrieden sein mit der Entscheidung des Strafrichters, muss man aber nicht.

Nun geht's rund!
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DerKluge
 
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Beitragvon Foxifix » 15.03.2012, 10:55

DerKluge, was du da geschrieben hast gestern, das ist ja wirklich unglaublich! Nach einer großen Bauch-OP drohte mir Gleiches, die Ärzte sind echt sehr besorgt gewesen und haben sofort alles versucht und veranlasst, um eine solche Situation zu verhindern, was ihnen gottlob auch gelang, Ich bin denen unendlich dankbar dafür!
In deinem Falle hätte ich auch etwas unternommen gegen die Beteiligten, nur, wie du schon schreibst, man muss ja auch erst einmal wieder gesundheitlich dazu in der Lage sein...

Viel Erfolg wünsche ich dir, und auch allen Anderen, die solche Prozesse leider führen müssen.

Foxifix - Mod. der > Regio Schwerin M-V
Guck` doch einfach mal rein bei uns ;-) >> Picknick-Treffen in Kiel am 29. Juni
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Beitragvon DerKluge » 15.03.2012, 12:34

Foxifix, in meinem Profil habe ich geschrieben, dass ich ich jede Art von Streit hasse. Dass dieses jedoch nicht bedeute, ich könne mich nicht wehren.

Wie wehrhaft ich tatsächlich bin, werden die Beteiligten jetzt erfahren müssen. Noch warte ich ab, dass die Versicherung an mich herantritt, um zumindest die Entschädigung einvernehmlich zu regeln.
Meldet sie sich nicht, packe ich in Kürze den Waffenschein für meine 'Schreibmaschine' aus. Und dann geht die Post ab im Internet. Ich werde dann die komplette Akte im Urtext unter anderem bei facebook veröffentlichen. Andere in meiner Situation sitzen stumm und ergeben wartend zu Hause und harren der Dinge, die da kommen sollen. Darauf setzen die Versicherungen. Irgendwann, meist nach vielen Jahren, wenn der Anspruchsteller partout nicht über die Verfahrensdauer hinsterben will, wird heimlich still und leise eine Abfindung gezahlt. Hintergrund für dieses Verhalten ist stets: Gegen "die" kommt man sowieso nicht an.

Ich verstehe vor allem die Versicherung nicht. Die Firma, um die es hier geht, ist in einem solch hohen Maße angreifbar, dass ich denen - wenn ich es richtig mache - auf einem ganz bestimmten Gebiet zu Verlusten in Millionenhöhe verhelfen kann. Und ich werde es richtig machen. Zunächst nenne ich noch keine Namen. Aber sie werden folgen, wenn sich von Seiten der Versicherung nichts tut.
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Beitragvon Petrusch » 16.03.2012, 10:59

Der Kluge, ich wünsche dir alles Gute !
Meine Mutter ist auch infolge eines "Irrtums " auf dem OP-Tisch verstorben.
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Beitragvon DerKluge » 23.07.2012, 21:53

Mal ein kurzer Sachstandbericht: Natürlich hat sich die Versicherung nicht bei mir gemeldet. Sie hält offenbar an ihrer Auffassung fest, keine Leistung erbringen zu müssen. Wie bereits vorstehend erwähnt habe ich bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Flensburg gegen die Versicherung, die Baseler Versicherungs AG, und den mit der Abwicklung betrauten Versicherungsdienst, die Ecclesia GmbH, Strafanzeige erstattet. Die StA Flensburg ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Betruges sowie des Verdachts der Urkundenfälschung. Az.: 107 Js 4430/12

Der Ecclesia-Versicherungsdienst firmiert als GmbH. Die Gesellschafter sind die Evangelische Kirche Deutschland (EKD), der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk der EKD. Ja, ja, die Kirche. Gemeinsames Abendmahl hat der Papst verboten, aber wenn es darum geht, Versicherungsleistungen abzuwehren, funktioniert die Ökumene.

Auch gegen die Ostseeklinik habe ich Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel ermittelt gegen die Damp AG wegen des Verdachts der unterlassenen ärztlichen Hilfeleistung sowie wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Das Aktenzeichen lautet 598 UJs 10491/12.

Die Ostseeklinik in Damp hat zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt. Eigentümer ist jetzt der Krankenhauskonzern Helios. 

 
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Beitragvon Tarantel60 » 24.07.2012, 13:45

Arztpfusch hört sich an wie Geisterfahrer!
Beides irgend wann am Stammtisch entstanden, könnte man meinen.
Beides aber äußerst gefährlich, soweit kann das sogar ein nicht involvierte vernehmen.


Behandlungsfehler in Deutschland nachzuweisen ist schlimmer als zu beweisen, dass es keinen Leben nach dem Tod gibt. Aber es ist möglich. Man nehme einen guten Anwalt, bevor man herumeiert!
Nur das könnte eine solide Garantie auf ein halbwegs zufriedenstellende Erfolg garantieren.
Aber als Patient sollte man schon vor einer Behandlung aktiv mitwirken und nicht apathisch alles hinnehmen, was einem serviert wird. Oder zumindest jemanden haben, der das für einem macht. Einen Vollmacht mal zu verfassen ist ja nicht die Welt, nicht wahr.
Am besten aber das Hirn nicht am Klinikeingang abgeben! Hilft immer noch am besten!
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