Hallo,
mich beschaeftigt die Frage ob jemand von Euch sich schon mal
Gedanken gemacht hat. dass er fuer sein Alter...und die evtl.
Beeintraechtigungen...beim Gericht...Vormundschaftsgericht
bereits...eine Verfuegung hinterlegt hat.
Meines Erachtens...ist dies moeglich!
Dabei ist der Gedanke....fruehzeitig Vorsorge zu treffen...
zum Beispiel fuer den Fall....das man seine persoenlichen
Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kann aus
gesundheitlichen Gruenden.
Es besteht die Moeglichkeit sich beim hiesigen Amtsgericht
mit einem Mitarbeiter fuer Betreuungen...den Fall...durchzusprechen.
Und jeder kann schon einen ges. Betreuer vorschlagen...der ihn/sie
dann in seinen persoenlichen Angelegenheiten..vertreten soll.
Ich glaube kein schlechter Gedanke sich sschon zu gesunden
Lebszeiten damit einmal auseinander zu setzen...und einfach mal
einen Gespraechstermin bvei Gericht vereinbaren.
Dies ist sicherlich bei Alleinstehenden Personen..besonders ratsam.
Persoenliche Angelegenheiten...koennen zum Beispiel sein:
Finanzielle Angeleheiten...
Gesundheitliche Angelegenheiten
ect.
Gruss
Christiane
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