. : Service und Hilfe

Hundehaltung

19 Beiträge

Beitragvon lesemaus » 31.03.2011, 22:27

Nun wohne ich bereits 6 Monate fröhlich in meiner neuen Wohnung, mit Genehmigung
der Dackelhaltung.
Nun hat der Hauswirt die Genehmigung zurückgezogen(Eigentumsw.) weil die Eigentümergem.
sich gestört fühlt.
Da ich ratlos bin erhoffe ich mir Rat bez.wie würdet ihr damit umgehen?
Avatar
lesemaus
 
Beiträge: 64

Beitragvon Grantler48 » 01.04.2011, 15:18

Schau Dir doch mal dies an:

http://www.linnenkamp39.de/rsth.htm


Unabhängig davon würde ich mich an Deiner Stelle mal bei den Mitbewohnern erkundigen, warum sie sich durch den Hund gestört fühlen.

Bellt der Hund viel und vielleicht auch noch nachts?
Was machst Du mit seinen "Hinterlassenschaften"?
Macht er das Treppenhaus mit seinen Dreckpfoten schmutzig?
Fällt er sonstwie unangenehm auf?


Auch wenn Du wohl das Recht auf Deiner Seite hast (wenn man dem Inhalt des Link glauben kann), sollte man sich doch gütlich einigen.
Bevor der Hund etwas zu fressen bekommt, das ihm nicht bekommt :oops:
Avatar
Grantler48
 
Beiträge: 681

Beitragvon Schnuck_Schnack » 01.04.2011, 15:40

Da Du in Deinem Mietvertrag die Genehmigung der Hundehaltung schriftlich erhalten hast, kann diese nicht nach Einzug widerrufen werden.
Würde dies von einem Anwalt abklären lassen und der Eigentümergemeinschaft von diesem rechtsverbindlich mitteilen lassen.
Unabhängig davon bringt es auch viel, mit den einzelnen Mietparteien zu sprechen und den Hund vorzustellen, selbstverständlich als brav, lieb und nicht bellfreudig.
Avatar
Schnuck_Schnack
 

Beitragvon Chiara333 » 01.04.2011, 15:54

Hallo Lesemaus,

Von wem brauchtest du denn die Genehmigung?? Auch vom H a u s w i r t (?) und dann hat er die Genehmigung zurückgezogen?? Wen meinst du damit genau damit (bei mir gibt es eine H a u s v e r w a l t u n g) ) für meine Eigentumswohnung und.
Ich weiss, dass die nicht "so frei" schalten und walten" können...!!! Normalerweise wird doch über alle möglichen Dinge - nicht nur bauliche - bei den Eigentümerversammlungen abgestimmt!
Welche Bedingungen (für die Hundehaltung) hast du da überhaupt unterschrieben?

Da frage ich mich ja auch:Was war der Vorwurf?? ( Wie mein Vorschreiber!) Und wenn man diesen nachvollziehen kann muss es ja auch möglich sein, diesen zu verbessern Es muss doch gerade in so einem Falle so etwas wie eine "Nachbesserungsfrist" geben!!!
Für mich ist das alles etwas unverständlich.

LG
Chiara
Avatar
Chiara333
 
Beiträge: 140

Beitragvon Teddy5152 » 02.04.2011, 15:06

Recht habe und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge.

Ich würde den Hund nicht abschaffen.

Ratsam ist es wirklich, bei den Nachbarn zu fragen, ob die sich durch den Hund belästigt fühlen. Wenn es Da berechtigte Dinge gibt sollte man versuchen diese abzustellen.

Wenn, wie meist üblich, niemand etwas ins Gesicht sagt, dann erst recht den Hund behalten.

Und was wir von Kohl und Mutti Merkel lernen können: AUSSITZEN.

Überhaupt nicht auf irgendwelche Schreiben reagieren. Auch nicht auf Briefe von Anwälten. Das hört irgendwann auf, denn schließlich ist es dann auch für den Wohnungseigentümer ein Wagnis, einen Prozess zu führen. Einen Prozess gegen eine Hundehaltung die er selbst genehmigt hat......ö.
Avatar
Teddy5152
 
Beiträge: 11

Beitragvon lesemaus » 11.04.2011, 17:58

[i][/iErst einmal danke ich für die Tips, ja Recht haben und bekommen ist zweierlei :) :) :)

13 Eigentümer wollen keinen Hund, mein Wohnungsb.u.Hauswirt hat trotzdem die W. an mich
vermietet, mit Hund.Er hat beim Kauf d.W. seine Unterlagen wohl nicht gelesen, dort war HH
schon nicht erlaubt.

Jetzt wurde er wohl von den Eigent. diszipliniert und ich sitze dazwischen, schöne Sch-----!

Ich werde es wohl aussitzen müssen es sei denn mein Hausw. ersetzt mir die Kosten.
Avatar
lesemaus
 
Beiträge: 64

Beitragvon aufgewacht » 13.04.2011, 8:32

Ist mit Sicherheit kein schöner Zustand!

Vor dem Aussitzen würde ich persönlich noch die direkte Konfrontation suchen.
Geh zu den Miteigentümern oder auch den "sich gestört fühlenden" Mietern, und zwar persönlich.
Sind mit Sicherheit nicht alle, die Haustiere ablehnen. Das "alle sind dagegen" wird oftmals auch vorgeschoben. Ausnahmeregelungen sind nicht so selten, müssen aber schriftlich fixiert werden.

Stell dich -falls noch nicht geschehen- nett vor, schilder dein Problem und schau mal, ob du nicht
Risse in dem Bollwerk gegen dich und deinen Hund entdecken kannst.

Brauchst natürlich Mut und ein dickes Fell dazu, denn einige unangenehme Begegnungen könnten schon auf dich zukommen. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Und eigentlich kannst du doch nur gewinnen, zu verlieren hast du nichts......die Situation kann nur besser werden.

Ich drück dir fest die Daumen und würde mich freuen, hier was positives zu hören :wink: :wink:
Avatar
aufgewacht
 
Beiträge: 5013

Beitragvon lesemaus » 14.04.2011, 23:10

aufgewacht
Deine aufmunternde Worte haben mir gut getan. Es gibt auch durchaus Eigentümer die
meinen Dackel nicht ablehnen. So sagt meine Flurnachbarin z.B.
"Ich höre Ihren Hund überhaupt nicht`` und so ist es ja auch, er ist ganz lieb!
Selbst mein Anwalt stellte sofort fest, es geht gar nicht um den Hund!!!

Dies könnte ich natürlich in direkten Gesprächen nicht anführen, da käme sofort Widerspruch!
Deshalb warte ich ab wie die Gespräche mit meinem Vermieter sind, eines weiß ich allerdings,
meinen Hund schaffe ich nicht ab!
Avatar
lesemaus
 
Beiträge: 64

Beitragvon aufgewacht » 14.04.2011, 23:53

:wink: :wink: :wink: :!:
so ist es recht, das hört sich schon viel besser an ! Viel Glück !!!!
Avatar
aufgewacht
 
Beiträge: 5013

Beitragvon ilonca » 16.04.2011, 7:30

@lesemaus, drücke dir die daumen :wink: du brauchst ein starkes fell, aber es lohnt sich,
hatte das gleiche problem mit katzen, die, nur in der wohnung sind, aber es ist sehr unangenehm :evil:

wünsche dir alles gute und viel glück :wink:

lg ilonca
Avatar
ilonca
 
Beiträge: 1741

Beitragvon Tuelli » 12.05.2011, 19:26

Hallo Lesemaus,
lass mal wieder was von Dir hören. Mich interessiert sehr, wie es sich weiterentwickelt hat.
Bin ja sehr skeptisch, hätte warscheinlich eher mit dem Vermieter verhandelt, dass er die Umzugskosten übernimmt und eine Wohnung gesucht, in der mein Hund nicht unerwünscht ist.
Meist genügt ein kleiner Anlass, um die Fronten wieder zu verhärten.
Ich bin zwar ein Optimist, aber nicht, was diese Angelegenheit (Hat nichts mit eigenen Erfahrungen zu tun!) betrifft....
Gruß Tuelli
Avatar
Tuelli
 

Beitragvon Tarantel60 » 13.05.2011, 15:58

Wenn Wohnungseigentümer in den Wohnungen wohnen, dann kann es schon mal vorkommen dass sie es vorziehen, Mieter ohne Haustiere zu nehmen. Das steht dann auch schriftlich verankert, und niemand kann extra Brötchen backen! Darum würde ich mich schon mal auf irgend welche gut gemeinte mündliche Zusage nicht verlassen! Ab hier alles nur noch schriftlich!
Und wenn der Vermieter deiner Wohnung sich verkalkuliert hat, ist das zwar nicht dein Problem, aber könnte dazu führen, dass du die Wohnung, auf seine Kosten versteht sich, wieder räumen musst. Wenn es einmal beschlossen wurde, keine Haustiere, musst du damit rechnen, dass sie keine Ausnahme machen werden. Nicht wahr.
Zuletzt geändert von Tarantel60 am 13.05.2011, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.
Avatar
Tarantel60
 
Beiträge: 8511

Beitragvon bennoh » 13.05.2011, 16:05

Ich bezweifle, dass die Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnungsnlage das Recht hat, so weitreichend in die Rechte des einzelnen Eigentümers einzugreifen.
Grundsätzlich können sich deren Beschlüsse nur auf den Teil beziehen, der Gemeinschaftseigentum ist, also Treppenhaus, Aussenanlagen etc. Wie eine Wohnung genutzt wird, ist Sache des Wohnungseigentümers, solange davon nicht eine erhebliche Belästigung ausgeht.
Ich rate zu einer Rücksprache bei einem Mieterverein oder einem Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht.
Avatar
bennoh
 

Beitragvon Tarantel60 » 13.05.2011, 16:21

Du kannst alles mögliche anzweifeln Bennoh, allerdings auch das wird sehr demokratisch erledigt, nicht wahr. Und noch sehr viel mehr. Dir bleibt dann höchstens, du stimmst dafür, oder du lässt dich erst gar nicht auf so einen Abenteuer ein.
Avatar
Tarantel60
 
Beiträge: 8511

Beitragvon chrissie006 » 23.05.2011, 18:12

Leider schreibst Du nicht, ob Du die Einverständniserklärung Deines Vermieters
mündlich oder schriftlich bekommen hast.
Hast Du sie schriftlich vorliegen, würde ich mir erstmal garkeine Sorgen machen.
Soll er sich mit seinen Miteigentümern auseinandersetzen - wenn da keine Einigung
gefunden wird, bleibt ihm ja noch die Möglichkeit, Dir eine vergleichbare Wohnung zu beschaffen
und Deinen Umzug inklusive aller anfallenden Kosten zu finanzieren!
Auf etwas Anderes würde ich mich garnicht einlassen - Kopf hoch!!!
Avatar
chrissie006
 
Beiträge: 1

Nächste

Zurück zu Rat & Lebenshilfe