. : Service und Hilfe

Beitragvon Chri51 » 06.09.2011, 18:31

Der Partner/Partnerin ist unheilbar krank, der Lebenswille zwar noch vorhanden, aber als klare Zielsetzung:
ich gehe nicht mehr in ein Krankenhaus, nicht mehr zu einer OP, ich will per Verfügung auch keine lebensverlängernden Maßnahmen...
Solange ein erwachsener Bürger diese Absicht bei noch klarem Verstand und vollem Bewußtsein kundtut, muß es auch der Arzt respektieren, der sichert sich dann per Unterschrift ab.

Wie aber hat der Partner zu reagieren? Soll er sich auch per Unterschrift (rechtzeitig) absichern? Soll er einfach einen Notarzt rufen, wenn er merkt, das ärztliche Hilfe notwendig wird und auch tatsächlich Lebensgefahr besteht? Soll/kann/muss er sich dem Patientenwunsch beugen?

Mir geht es nicht darum, was man am liebsten täte und die unterschiedlichen Emotionen dazu, sondern wie handelt man auch rein rechtlich richtig?

Wenn ein Patient ohnmächtig wird, geistig verwirrt ist oder durch extreme Schmerzen selbst gar nichts mehr klar entscheiden kann, ist es ohnehin keine Frage!
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Beitragvon Foxifix » 06.09.2011, 19:06

Chri, leider kenne ich eine solche Situation von vor nunmehr fast 10 Jahren von meinem ehemaligen Freund, er wollte in kein Krankenhaus mehr obwohl es dringend notwendig gewesen und auch besser für ihn (als auch mich) und zwei Ärzte waren nochmals da an seinem Krankenbett, deren Besuch er eingewilligt hatte, und mussten ihm seinen Willen lassen, da er bei klarem Verstand zu diesem Zeitpunkt war.
Es wurde immer schlimmer mit seinem Gesamt-Zustand, er wollte partout keinen Arzt mehr sehen und drohte mir sogar auf übelste Weise das ja zu unterlassen, da setzte der Verstand teils aber wohl leider schon aus, ich traute mich dann auch nicht das zu tun - er wollte es so, und so holte ich ihn willentlich schlussendlich zu mir in die Wohnung um ggf. doch schnell einen Arzt rufen zu können wenn es ganz prekär würde werden.
Dazu aber kam es nicht mehr, er starb dann sehr schnell eines Nachts im Schlaf und ich bemerkte es gar nicht sofort, er hatte keine Äußerung mehr von sich gegeben, mit 50 Jahren an einem Sonntag im September. Die Notärztin stellte Nachts um 3 den Tod fest und bemerkte ihm wäre eine Menge weiteres Leiden erspart geblieben.
Im absoluten Notfall hätte ich sicher einen Arzt auch gegen seinen Willen gerufen, spätestens dann wenn ich alleine so gar nicht mehr weiter gewußt hätte in dieser wirklich für mich sehr vertrackten Situation, denn alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung nach meinem Rechtsempfinden (nicht Wissen) gewesen!
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Beitragvon nettestierfrau » 06.09.2011, 19:20

Liegt keine Patientenverfügung vor, würde ich in jedem Fall einen Arzt zu Rate ziehen.
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Beitragvon Chri51 » 06.09.2011, 19:46

Ja, vertrackt ist so eine Situation!
Vielen Dank euch beiden erstmal für die Antworten...

Mittlerweile habe ich auch eine Menge recherchiert und auch mit dem Hausarzt Rücksprache gehalten. Am besten ist, im Dringlichkeitsfalle den Arzt/Notarzt holen und diesem Arzt soll der Patient die Unterschrift leisten, wenn er es in diesen Momenten noch kann.

Fatal ist es, wenn man den Patienten voll versteht und man es selbst im Prinzip auch so machen möchte! Und trotzdem ist es für Partner wiederum eine ganz andere Situation, wenn er dann die Verantwortung für das richtige Handeln hat...

Für mich persönlich ist es zudem ein Déjà-vu-Erlebnis aus meiner Kindheit.
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Beitragvon Tarantel60 » 06.09.2011, 22:02

Meine Unterrichtsschwester hat uns die Geschichte erzählt, als ein Mann dringend eine Lebensrettende OP dringend nötig hätte und er abgelehnt hat! Das war nicht einmal unter die Kategorie "Lebensverlängernde Maßnahme" sondern eine banale Appendix - Also Blinddarm!
Es hat sich die ganze Familie am Bett versammelt und hat ihn angefleht, aber er lies nicht mit sich reden und musste sterben...

In deinem Beispiel Chrisi kannst du solange nicht handeln, solange derjenige bei voller Bewusstsein ist, oder du lässt ihn entmündigen, was nicht ganz einfach ist! Also wenn er schon einen Unterschrift geleistet hat, dass er sämtliche Med. Versorgung ablehnt, müsste das eigentlich reichen.
Eine von Notar beglaubigte Patientenverfügung ist aber immer am besten!
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Beitragvon Chri51 » 06.09.2011, 22:17

Danke Tara! :|

Das mit der Verfügung wird jetzt auch gemacht...

Ist vielleicht trotzdem gut, daß es hier mal angesprochen wird, jeder kann in diese schwierige Situation geraten!
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Beitragvon vanillatraum » 06.09.2011, 23:34

Tarantel60 hat geschrieben:.....Eine von Notar beglaubigte Patientenverfügung ist aber immer am besten!



Das ist so leider nicht ganz richtig. Wenn nämlich ein weiterer Angehöriger vor Gericht zieht und an den sog. "geistigen Fähigkeiten" zweifelt, wird der Richter garantiert den Notar fragen, ob er medizinische Grundkenntnisse hätte oder ob der Notar ein ärztliches Gutachten angefordert hat.


Nur der behandelten Hausarzt bzw. Facharzt kann eine Patientenverfügung mit seiner Unterschrift rechtsgültig besiegeln. Auch wenn es bei Google bzw. sonstwo anders dargestellt wird.

Solche oder ähnliche notariellen Verfügungen werden gerne bei Sparkassen und Banken angefordert, sind aber nicht rechtsgültig, wenn es zu einem Gerichtsstreit kommt.


Eine Patientenverfügung, die ein Mensch verfügt, wird immer angewendet und umgesetzt.Es gibt immer mal Ausnahmen, wenn z.B. ein Angehöriger von der Umsetzung der Verfügung nicht überzeugt ist bzw erst fachärztlich aufgeklärt werden muss. Das ist übrigens legitim, damit auch der entscheidende Angehörige ein "gutes Gefühl" hat.



LG Vanilla
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Beitragvon Tarantel60 » 07.09.2011, 13:43

Mich hat Google bisher nicht interessiert, denn ich habe selbst eine solche PV bei meinem Notar anfertigen lassen, nebst Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Im übrigen, eine PV kann sich jeder basteln, der schreiben kann und hat immer Gültigkeit.
Einzige Voraussetzung ist natürlich, man findet ihn auch rechtzeitig. Nicht wahr.

Natürlich gibt es Fälle, wo die Angehörige an die Geistige Fähigkeiten zweifeln wollen, aber so ganz einfach ist das nun auch nicht. Schließlich werden auch ansonsten nicht alle Handlungen die man Notariell veranlasst erst Med. geprüft, ob der Antragsteller noch ganz dicht ist oder nicht. Und für den Notar reicht in diesem Fall seine gute Menschenkenntnis, der ihm sagt, der Klient ist nach allen Regeln zurechnungsfähig. Nicht wahr.
Die Angehörigen interessieren hier nur peripher, denn es geht überwiegend um den Patienten persönlich, und darum, was er für sich beschlossen hat. Im Notfall immer für den Patienten!
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Beitragvon Vivi_01 » 07.09.2011, 14:33

Tarantel60 hat geschrieben:Mich hat Google bisher nicht interessiert, denn ich habe selbst eine solche PV bei meinem Notar anfertigen lassen, nebst Generalvollmacht mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Im übrigen, eine PV kann sich jeder basteln, der schreiben kann und hat immer Gültigkeit.
Einzige Voraussetzung ist natürlich, man findet ihn auch rechtzeitig. Nicht wahr.

Natürlich gibt es Fälle, wo die Angehörige an die Geistige Fähigkeiten zweifeln wollen, aber so ganz einfach ist das nun auch nicht. Schließlich werden auch ansonsten nicht alle Handlungen die man Notariell veranlasst erst Med. geprüft, ob der Antragsteller noch ganz dicht ist oder nicht. Und für den Notar reicht in diesem Fall seine gute Menschenkenntnis, der ihm sagt, der Klient ist nach allen Regeln zurechnungsfähig. Nicht wahr.
Die Angehörigen interessieren hier nur peripher, denn es geht überwiegend um den Patienten persönlich, und darum, was er für sich beschlossen hat. Im Notfall immer für den Patienten!



Genau Tarantel, der Patient entscheidet, was mit ihm geschieht. Erst wenn er nicht mehr dazu in der Lage ist müssen andere entscheiden.

Wir hatten für meinen Mann eine Patientenverfügung und das Krankenhaus war heilfroh darüber.

Mein Mann hatte sich vor Jahren schon entschieden, was im Falle eines Falles noch gemacht werden soll: Keine Lebenserhaltenden Maßnamen bei aussichtsloser Diagnose, aber Sterbeerleichterung im Rahmen der Möglichkeiten die die Ärzte haben.
Mein Mann durfte sterben als es so weit war und er hat von seinem qualvollen Tod nichts bewusst mitbekommen!
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Beitragvon Tarantel60 » 07.09.2011, 15:19

Vor allen Dingen, es wird jede Phase ganz deutlich definiert, was man möchte, oder unter gar keinen Umständen. Schon alleine Die Sterbephase wird in drei Untergruppen unterteilt die ganz klare Anweisungen beinhalten. Darum ist immer eine Generalvollmacht sinnvoll, damit alles seine Richtigkeit hat und wenn ich nicht mehr kann, darauf mich aber verlassen kann, in meinem Sinne wird dennoch gehandelt.


Aber um das mal mit den Worten von K. Adenauer zu sagen:

<< Durch ein Unterlassen kann man ebenso schuldig werden, wie durch Handeln...>>
Dr. Konrad Adenauer
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Beitragvon Tarantel60 » 11.09.2011, 13:41

Habe ich etwas falsch gesagt?
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Beitragvon Chri51 » 11.09.2011, 13:48

Tarantel60 hat geschrieben:Habe ich etwas falsch gesagt?


Von meiner Warte aus nicht...! :)

Habe aber mittlerweile gehandelt.
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Beitragvon Traumfee » 16.09.2011, 11:26

Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille.
Hätte ich damals so eine Patienten-Verfügung gehabt, als ich hilflos und nur noch von Maschinen am Leben gehalten auf der Intensivstation im Koma lag...ich wäre längst nicht mehr da.
Es muss grauenhaft gewesen sein für meine Kinder und andere Angehörige, mich so zu sehen.
Ich habe später erfahren, dass einige Male der Wunsch geäußert wurde, es möge doch endlich vorbei sein. Für mich...aber auch für die Anderen.
Nur meiner Tochter (damals noch Kind) war klar, dass Mama nicht stirbt.
"Meine Mama lässt mich nicht im Stich. Das tut sie mir nicht an. Die kämpft." Wurde mir irgendwann mal berichtet.
Ich bekam die letzte Ölung...Kinder und Angehörige wurden benachrichtigt, dass sie Abschied nehmen möchten, weil es zu Ende ginge.
Ging es dann aber nicht. Hätte ich vorher verfügt, dass in solch einer scheinbar aussichtslosen Situation z.B. keine wiederholt erfolgten Reanimationen durchgeführt werden sollten....es wäre wirklich aus gewesen.
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Beitragvon Foxifix » 16.09.2011, 11:57

Traumfee, wenn ich deinen Beitrag lese und dich nun hier erlebe, dann hast du natürlich Recht, es gibt auch immer wieder solche erstaunlichen Beispiele wie dich, und oftmals hängt es auch sehr an den Angehörigen dem Komapatienten immer wieder zu zu sprechen, was wirklich sehr schwer sein dürfte.
Andererseits werden die Maschinen, und davon gehe ich wirklich aus, auch bei einer vorliegenden Patientenverfügung nur dann abgeschaltet, wenn absolut keine Hoffnung auf Genesung mehr besteht und insbes. die Hirnfunktionen bereits völlig versagt haben oder auch ein multiples Organversagen vorliegt.

Ich habe in der Reha letztens eine Frau kennengelernt, die hatte nach einem Unfall ganze 3 Jahre im Koma gelegen, ihre Angehörigen hatten sie niemals aufgegeben, und ich war sehr erstaunt darüber wie sie sowohl körperlich als auch mental den Weg zurück ins Leben gefunden hatte - und sie war gerade dabei sich an den PC heran zu tasten.

Alles Gute für dich!
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Beitragvon Tarantel60 » 16.09.2011, 12:50

Fee, ich denke, eine 100 % Sicherheit kann dir keine Verfügung der Welt geben. Das bestätigt deine Schilderung einmal mehr. Mit fortschreitendem Alter ist das zumindest mir wichtig, die Verantwortung so gut es möglich ist auf mich zu nehmen. Es gibt halt auch in der Med. manches mal Kreuzungen, wo man erkennen muss, wohin die Reise geht. Und in meiner Verfügung ist schrittweiser alles beschrieben, wann was nicht mehr getan waren SOLL. Meine Tochter war bei der Erstellung des PV dabei, sie weiß worauf sie sich mit mir eingelassen hat und sieht es auch ein. Das ist bislang die Theorie... und ich hoffe, es klappt gleich bei der ersten Versuch auch in der Praxis, wenn es dann soweit ist... das wäre das beste.
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