Der Partner/Partnerin ist unheilbar krank, der Lebenswille zwar noch vorhanden, aber als klare Zielsetzung:
ich gehe nicht mehr in ein Krankenhaus, nicht mehr zu einer OP, ich will per Verfügung auch keine lebensverlängernden Maßnahmen...
Solange ein erwachsener Bürger diese Absicht bei noch klarem Verstand und vollem Bewußtsein kundtut, muß es auch der Arzt respektieren, der sichert sich dann per Unterschrift ab.
Wie aber hat der Partner zu reagieren? Soll er sich auch per Unterschrift (rechtzeitig) absichern? Soll er einfach einen Notarzt rufen, wenn er merkt, das ärztliche Hilfe notwendig wird und auch tatsächlich Lebensgefahr besteht? Soll/kann/muss er sich dem Patientenwunsch beugen?
Mir geht es nicht darum, was man am liebsten täte und die unterschiedlichen Emotionen dazu, sondern wie handelt man auch rein rechtlich richtig?
Wenn ein Patient ohnmächtig wird, geistig verwirrt ist oder durch extreme Schmerzen selbst gar nichts mehr klar entscheiden kann, ist es ohnehin keine Frage!
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