von
filofaxi
»
14.01.2016, 18:54
@ mehusae
….Demnach ist die kantsche Frage SO falsch gestellt. DÜRFEN wäre von einem Gestatter abhängig.....
Richtig. Dürfen ist die Berechtigung dazu, etwas in Anspruch zu nehmen, was Einem zuvor gewährt worden ist.
Dh wir „können“ beim Bäcker darauf hoffen, dass er uns Brötchen verkauft, weil er sich mit Eröffnung einer Bäckerei der Allgemeinheit gegenber dazu verpflichtet hat, und zwar ohne Ansehen der Person (zu Zeiten der südafrikanischen Apartheidspolitik waren Schwarze davon ausgenommen)
Für die Kunden bedeutet das das Recht, von ihm unter bestimmten Bedingungen, wie zB, dass sie den angemessaenen Preis dafür bezahlen, auch Brötchen kaufen zu „dürfen“.
Sie „könnten“ zwar auch beim Schreiner darauf hoffen, würden aber wohl in der dort falschen Erwartung enttäuscht.
….Also ist das Hoffen für den Menschen nur insofern nützlich, als dass er die Zeit, von der Entstehung des Wunsches bis hin zur Erfüllung schadlos überbrückt, wenn er bei dessen Erfüllung von anderen Menschen abhängig ist und weiter selber nichts dazu beitragen kann. ….
Ganz richtig. Hier bekommt das irrationale Hoffen darauf, dass der Vertragspartner sein Versprechen auch wirklich einhält, sogar einen konkreten, praktischen Wert.
Das „HOFFEN“ als eine „Erwartung günstiger Umstände“ wird von den Verkündern von Morallehren fälschlicherweise auch als „GLAUBEN“ bezeichnet (Erwartung, dass Jemand sagt, was er wirklich denkt), weil hierbei noch der Aspekt des „Sich Anvertrauens“ an den „Glaubwürdigen, der nicht lügt mit dem, was er sagt“, betont wird, was ihn gleichzeitig auch (an-)vertrauenswürdig macht.
Wer lügt, indem er etwas Anderes sagt, als er wirklich denkt, und somit den Gläubigen in seiner Hoffnung enttäuscht, nicht nur nicht belogen zu werden, sondern auch über die Wirklichkeit informiert zu werden, wie sie tatsächlich IST, wird dann gerne von dem naiven, in seiner Eitelkeit verletzten Blindgläubigen als Betrüger angesehen, der ihn in schädigender Absicht (also böswillig) getäuscht, und ihn damit nicht nur um ein angemaßtes „Recht auf Wahrhaftigkeit“, sondern auch noch um ein nicht existierendes „Recht darauf, erfahren zu dürfen, wie die Realität wirklich beschaffen ist“ betrogen hat.
Die „Gesetzestreue“ (fälschl. Auch als „Glauben an das Gesetz oder an die Vereinssatzung“ bezeichnet) ist also in Wirklichkeit kein „Versprechen gegenüber dem Gesetzgeber, seine Gesetze zu achten“, um seinerseits in den Genuss des „Schutzes durch das Gesetz gegenüber der Willkür Stärkerer“ zu gelangen, sondern eine Form des (blinden) Gehorsams gegenüber dem Gesetzgeber, dessen Gesetze man zu befolgen hat, auch wenn man ihren Sinn NICHT verstanden hat, oder auch NICHT auf ihre Wirksamkeit vertraut, indem man der Erklärung des Gesetzgebers keinen Glauben schenkt, wenn er sagt, dass sie auch gut für Einen selber seien, nur weil sie angeblich gut für alle Anderen sind.
Kants Definition dessen, was „Gut für ALLE“ ist, entspricht zwar nicht der sozialen Realität, und ist somit FALSCH, aber nicht unwahr, weil Kant ja selber davon überzeugt (worden) war, dass es richtig so ist, wie er dachte, und dies auch verkündete, sodass man ihn NICHT als einen Lügner und damit als vertrauensunwürdig bezeichnen kann.
...Wir können es uns also, deiner Meinung nach nicht leisten, Gedanken bezüglich Veränderungen in der Arbeitswelt zu haben, uns Verbesserungen hinsichtlich überlebenssichernder Entschädigung für geleistete Dienste zu wünschen? ….
Gedanken oder sogar Erwartungen im Sinne von „Hoffnungen“ schon, aber nicht als konkreten, an Jemanden gerichteten „Wunsch“, der ihn nicht nur erfüllen können muss, sondern auch dazu bereit sein muss, denn so ein Wunsch hat einen Preis, den wir nur bezahlen können, wenn wir noch mehr dafür arbeiten als bisher, um dem Arbeitgeber die gewünschte Gehaltserhöhung auch wert zu sein, denn man kann nicht von ihm verlangen, dass er sich bei einem schlechten Geschäft selber schädigt, ohne einen adäquaten Nutzen davon zu haben.
….Geht nicht jeder Verwirklichung ein Wunsch voraus?...
Es können sich auch Hoffnungen erfüllen, ohne dass man sich das bei Jemandem gewünscht hat.
….Eine grosse Mehrheit der arbeitenden
Bevölkerung hat den wünschenden Unternehmern längst Kredite gewährt. ….
Es steht der machtlosen arbeitenden Bevölkerung leider nicht zu, einen Kredit zu gewähren, sondern nur Demjenigen, der auch die Freiheit dazu hat, ihn nötigenfalls zu verweigern, wenn er sieht, dass sein Vertragspartner nicht in der Lage oder bereit dazu ist, ihn mit dem vereinbareten Zins zusammen fristgemäß zurückzuzahlen.
Die Würdigung von geleisteter Arbeit über den monatlich vereinbarten und auch gezahlten Lohn hinaus findet leider nicht freiwillig durch den Arbeitgeber, sondern nur gezwungenermaßen durch den Gesetzgeber statt, indem er den Arbeitgeber dazu zwingt, einen besonderen Kündigungsschutz für langjährige Mitarbeiter zu gewähren, aber auch nur, sofern er sich das leisten kann.
Ein durch Missmanagement wirtschaftlich geschwächter Unternehmer ist davon ausgenommen, mit der Begründung, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, obwohl man ihn schon dazu verpflichten könnte, seine Schuld später zu begleichen, nachdem man ihm die Fürsorgepflicht für seine ihm anvertrauten Arbeitnehmer zeitweise abnimmt, indem man ihnen ein Arbeitslosengeld nach betriebsbedingter Kündigung zahlt, welches er später wieder an seinen Kreditgeber (zB das Arbeitsamt) zurückzahlen muss.
Volkswirtschaftlich gesehen, ist ein Unternehmer auch nur ein Arbeitender, der eine Entlohnung für seine Arbeit verdient, und später auch eine Rente, die dafür sorgt, dass er im Alter nicht verhungern muss, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Dieser Anspruch wird durch das Einzahlen in eine Rentenversicherung erworben, die NICHT der persönlichen Bereicherung dient, sondern der Finanzierung einer Gundabsicherung für Alle, und damit dem Gemeinwohl.
Diese soziale Idee wollen selbst sogenannte Rentenfachleute (die die Lobby der Unternehmer stärken, von denen sie gut dafür bezahlt werden) heute oft nicht begreifen, wenn sie meinen, Demjenigen, der viel eingezahlt hat, weil er auch ein hohes Gehalt für seine Arbeit bekommen hat, stünde deshalb auch eine höhere Rente zu, als Jemandem, der genauso viel gearbeitet, aber weniger Lohn dafür bekommen hat, sodass seine Beiträge auch niedriger waren.
Und Einem, der krankheitsbedingt nicht so viel verdienen konnte, würden sie am liebsten gar keine Rente zugestehen, wenns nach ihnen ginge, damit Diejenigen, die sowieso schon unverdientermaßen ein Leben lang wie die Made im Speck gelebt haben, das auch noch im Alter tun können, ohne einen Handschlag dafür tun zu müssen, obwohl sie es gut und gerne könnten, oder es zumindest früher gut gekonnt hätten, wenn sie es denn gewollt hätten.
Leider kann man den (All)Mächtigen nicht dazu zwingen, den Schwächeren ihre Wünsche zu erfüllen, ohne dass sie sich damit bei ihm zu ewigem Dank verpflichten, den sie (und womöglich auch noch ihre Kinder) als Leibeigene ein Leben lang abarbeiten müssen.
Solange der Herr die Macht hat, selber den Wert der Arbeit des Dieners zu bestimmen, und damit auch das Maß der Würdigung in Form einer Entlohnung - auch wenn er es im Namen des Allgemeinwohls für alle Diener dieser Welt besser nicht dürfen können sollte - ist der Diener kein gleichberechtigter Vertragspartner und wird auch nie einer sein.