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Warum Altersteilzeit auch 2011 lohnt

Warum Altersteilzeit auch 2011 lohnt

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Zumal der Staat das Ziel verfolgt, Arbeitsplätze für jüngere Menschen zu schaffen, macht er es den Älteren schmackhaft, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen und ihre Arbeitsplätze freizumachen. Zu diesem Zweck hat er die Altersteilzeit ins Leben gerufen. Und die Rechnung ging auf, die Altersteilzeit ist begehrt.

Zwar wurden Ende 2009 die Förderleistungen für die Altersteilzeit gestrichen, für die Arbeitnehmer hat sich dadurch gar nicht so viel geändert. Daher erfreut sich das attraktive Angebot auch im Jahr 2011 großer Beliebtheit. Aktuell nehmen rund 700.000 Arbeitnehmer am Modell Altersteilzeit teil. Dabei steigt die Zahl weiter.

 

Für wen ist die Altersteilzeit interessant?

Konzipiert wurde sie für Arbeitnehmer, die vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen möchten, um in den Ruhestand zu gehen. In Anspruch nehmen können sie alle Arbeitnehmer, die mindestens 55 Jahre alt sind.

 

Wie wird die Altersteilzeit definiert?

Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein gesetzlich definiertes Arbeitszeitmodell. Dieses regelt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG), das am 1. August 1996 in Kraft trat und die ab 1990 geltende Vorruhestandsregelung ersetzte. Beantragen können sie Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sich per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verpflichtet haben, Altersteilzeit zu gewähren. Besiegelt wird die Altersteilzeit für den Arbeitnehmer durch einen Vertrag zwischen ihm und seinem Arbeitgeber. Dieser umfasst sämtliche Details, wie Beginn und Ende der Altersteilzeit sowie Höhe des Altersteilzeitgehaltes und gegebenenfalls eine Abfindungszahlung. Die Unternehmen setzen das gesetzlich abgesteckte Arbeitszeitmodell um und ermöglichen die Altersteilzeit, allerdings ohne einen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer. Dabei kann jedes Unternehmen die gesetzlich festgelegten Konditionen über spezifische Klauseln zu hauseigenen Rahmenbedingungen modifizieren.

 

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

Bei der Altersteilzeit geht es um eine Reduzierung der Arbeitszeit innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit. Dabei wird die Arbeitszeit bis zum Beginn des Ruhestands reduziert: meist von Vollzeit auf Teilzeit. Möglich ist eine Reduzierung auf zwischen 40 % und 60 %, in der Regel vereinbaren die meisten Arbeitgeber 50 %. Die Altersteilzeit muss mindestens drei Jahre dauern, was davon abhängt, wann der Arbeitnehmer sie gestartet hat.

Zur Wahl stehen hierfür zwei Altersteilzeitmodelle: Gleichverteilungsmodell – echte Teilzeit – und das sogenannte Blockmodell. Bei der echten Teilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die ganze Zeit halbe Tage. Beim Blockmodell dagegen arbeitet er während der ersten Hälfte der ATZ ganze Tage – als Arbeitsphase bezeichnet – und wird während der zweiten Hälfte – als Freistellungsphase bezeichnet – freigestellt. In der Praxis bevorzugen die Arbeitgeber das Blockmodell, vor allem, wenn der Arbeitsplatz neu besetzt wird.

Die Altersteilzeit muss immer bis zum Erreichen des Rentenalters laufen, denn nach deren Ablauf muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Altersrente stellen. In der Regel ist eine „Rente nach Altersteilzeit“ zu beantragen. Daher verlangt der Arbeitgeber bereits vor der Unterzeichnung des Altersteilzeitvertrages eine aktuelle Auskunft von dem Rentenversicherer über die Höhe der zu erwarteten Altersrente.

 

Welche sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Altersteilzeit?

Der Antragsteller muss innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 3 Jahre (1080 Tage) als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt gewesen sein: egal ob in Vollzeit oder in Teilzeit. Dabei kann weder der Arbeitgeber den Arbeitnehmer noch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zwingen, der Altersteilzeitarbeit zuzustimmen.

 

Wie sieht die Bezahlung bei der Altersteilzeit aus?

Bei der Altersteilzeit halbiert sich nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Bruttogehalt. Das Beste an der Altersteilzeit sind die vom Arbeitgeber zugesagten Aufstockungen. Denn durch diese wird das Nettogehalt in der Altersteilzeit je nach Arbeitgeber auf zwischen 80 % und 90 % des letzten Nettoentgelts vor der Altersteilzeit aufgestockt. Für Arbeitnehmer in Altersteilzeit, die mehr verdienen als ihre Ehepartner, bietet sich zudem die Chance, das Nettogehalt in der Altersteilzeit zu erhöhen, indem sie einen Steuerklassenwechsel vornehmen. Die Aufstockungen sind allerdings steuerfrei, daher ist während der Altersteilzeit mit Steuernachzahlungen zu rechnen.

Der Arbeitnehmer, der in Altersteilzeit geht, darf letzten Endes nicht vergessen, dass die gesetzliche „Rente nach Altersteilzeit“ mit Abschlägen verbunden ist. Geht ein Arbeitnehmer, dem eine abschlagsfreie Rente erst mit 65 zusteht, vor seinem 65. Geburtstag in Rente, bekommt er ab Rentenbeginn 0,3 % Abschlag pro Monat. Bei einem Rentenbeginn mit 60 sind es 18 % weniger Rente. Betroffen sind auch die jeweiligen Zusatzrenten (Betriebsrenten), die ebenfalls wegen der Altersteilzeit Kürzungen erfahren.

 

Altersteilzeit, was ist neu ab 2010?

Die Arbeitsagenturen haben ihre Förderleistungen – die in § 4 des Altersteilzeitgesetzes festgelegt sind – an die Arbeitgeber komplett gestrichen. Es geht um die Aufstockungen, die der Arbeitgeber zum Gehalt und zum Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen hat. Diese hatten die Arbeitsagenturen bis Ende 2009 geleistet, allerdings auch nur für einen Arbeitnehmer, dessen durch die Altersteilzeit frei gewordenen Arbeitsplatz neu besetzt wurde: und zwar mit einem Arbeitslosen oder mit einem vom Betrieb Ausgebildeten. In diesem Punkt hat der Staat das gesetzte Ziel nicht so erreicht, wie er es erhofft hatte: Denn zahlreiche Unternehmen bieten die Altersteilzeit auch ohne die Förderung an - um dadurch einen indirekten Personalabbau betreiben zu können. Durch die Streichungen haben Arbeitnehmer, die 2011 in Altersteilzeit gehen wollen, keine Nachteile zu befürchten.

Redaktion, 03.08.2011