1 | 13681 Aufrufe
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Deshalb ist es dem Finanzamt auch zunächst einmal egal, ob man jung oder alt ist. Viele Einnahmequellen von Erwerbstätigen wie von Rentnern fallen gleichermaßen unter den Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Dieser bezieht sich auf "sonstige Einkünfte".
Vielfach ändern sich mit dem Eintritt ins Pensionärsdasein die Besteuerungsgrundlagen. Wer Schwierigkeiten hat, die komplexen Bestimmungen der Steuererklärung zu verstehen und sie korrekt beim Finanzamt einzureichen kann mittlerweile auf viele elektronische Lösungen zurückgreifen.
Anstieg der Rentenbesteuerung
Im oben angegebenen Gesetzestext ist auch eine 2005 erschienene Novelle der Rentenbesteuerung als Tabelle eingebettet. Seit 2006 steigt der Anteil der Rentenbesteuerung an. Beträgt er 2014 lediglich 68 Prozent, soll er bis 2040 auf 100 Prozent ansteigen.
Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um lebenslange Renten oder abgekürzte Renten (etwa Erwerbsminderungsrenten) handelt. Zuweilen bedenken Neupensionäre nicht, dass von der Rente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden (= Sozialabgabe).
Zusatzeinnahmen neben der Rente
Parallel zu dieser Entwicklung steigen seit Jahrzehnten die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik konstant an. Daher versuchen auch viele Pensionäre, möglichst noch andere Geldquellen neben ihren Renten zu erschließen. Typischerweise handelt es sich bei diesen Zusatzeinkünften um:
Die Besteuerungsgrundlage, die vom zuständigen Finanzamt angewendet wird, bildet dabei die Summe aller vorhandenen Einkünfte. Hierbei müssen Verheiratete im Jahr 2013 die Steuererklärung einreichen, sofern ihre Gesamteinnahmen mehr als 16.260 Euro übersteigen. Bei alleinstehenden Senioren sowie allen anderen beginnt die Besteuerung ab einer Summe von 8.130 Euro.
Steuererklärung digital
Kostenlose Lösung Elster
Wer einen Computer mit Internetzugang besitzt, kann seine Steuererklärung mittlerweile elektronisch abwickeln. Eine mögliche Lösung ist etwa das kostenlose Programm ELSTER, welches von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt wird. Mit Elster kann die Steuererklärung Schritt für Schritt bearbeitet werden. Das Grundprinzip (egal ob konventionell oder digital) bleibt das Gleiche, nur können mit der Online-Lösung etwaige Fehler beim Ausfüllen viel leichter korrigiert werden.
Kostenpflichtige Lösung Taxman
Softwareentwickler für Privatfinanzen und Buchhaltung wie die Freiburger Firma Lexware bieten heutzutage Steuersoftware an, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Solch eine Software ist in wenigen Minuten auf dem heimischen PC installiert und begleitet einen durch den Paragraphendschungel. Zudem bieten derartige Programme zahlreiche Hilfestellungen: anhand von Videos, Steuertipps und Checklisten zu wichtigen Steuerthemen. Die fertigen Daten können dann ohne weiteres mittels Online-Übertragung an das Finanzamt gesendet werden.
Neben Elster gibt es auch andere (kostenlose) Freewarelösungen (z.B. EasyCash & Tax). Das Problem bei vielen Freewareprogrammen ist allerdings, dass steuerrechtlich relevante Aktualisierungen oft ausbleiben und der Leistungsumfang meist geringer ist.
Fazit
Die Steuererklärung am PC zu bewerkstelligen ist kein Hexenwerk. Das kostenlose Programm ELSTER vom Finanzamt reicht für eine einfache Steuererklärung völlig aus. Wer jedoch bei der Hand genommen werden will und auf zusätzliche Tipps nicht verzichten will, sollte zu einer kostenpflichtigen Lösung greifen.
Foto: goodluz / fotolia.com
Redaktion, 20.12.2013